Wahlprüfsteine 2023
Unsere Wahlprüfsteine 2023 sind verschickt und werden hier veröffentlicht

Die Wahlprüfsteine der AKHB 2023

Alle vier Jahre erarbeitet die Architektenkammer Bremen vor der Bürgerschaftswahl Wahlprüfsteine. Die Wahlprüfsteine werden anhand der wichtigsten aktuellen Anliegen des Berufsstandes zusammengestellt und an die in der Bremer Bürgerschaft (in Fraktionsstärke) vertretenen Parteien verschickt. Die Parteien antworten auf die als Fragen formulierten Themen. Ziel ist es, den Mitgliedern der Architektenkammer Bremen anhand der Antworten eine Orientierung zu geben, was von den jeweiligen Parteien - im Falle eines Wahlsieges - angestrebt wird. 

Anders als in den vorigen Jahren, haben die in Fraktionsstärke in der Bürgerschaft vertretenen Parteien für die kommende Bürgerschaftswahl genaue Vorgaben für die Anzahl der Fragen (max. 10) und Zeichenanzahl (max. 300 Zeichen je Frage) bei den einzureichenden Wahlprüfsteinen gemacht. 

Der Kammervorstand bedauert die neue Formatvorgabe für die Wahlprüfsteine, da sie - in Anbetracht der Komplexität der Themen - eine Einschränkung des bürgerschaftlichen Dialogs zwischen Parteien und deren maßgeblichen, fachlichen Stakeholdern bedeutet. Dennoch bringt sich die Architektenkammer Bremen mit den nachfolgenden Fragestellungen in die Debatte ein und wird selbstverständlich auch die Mitgliedschaft über die Antworten der Parteien informieren. Die Wahlprüfsteine sind in enger Abstimmung mit der Ingenieurkammer Bremen entstanden, deren Wahlprüfsteine finden Sie hier.

Das sind die Wahlprüfsteine der Architektenkammer Bremen: 

1. Umbauordnung

Im Gebäudebestand liegt ein erhebliches Potential auf dem Weg zur Klimaneutralität. Das Leitbild der Umbaukultur wird vielfach durch öffentlich-rechtliche Vorgaben gehemmt, da diese weitgehend den Neubau als Standard festschreiben. Wie werden Sie im Bauordnungsrecht den Umbau fördern?

2. Normenflut

Die Normenflut in der Planung ist ein Innovationsverhinderer. Die BAK hat bspw. mit dem „Gebäudetyp E“ ein Konzept vorgelegt, das die privatrechtliche Normenflut durch wirksame Ausschlüsse unnötiger Regeln ersetzt. Wie werden Sie sich für ein einfacheres, effizienteres Planen und Bauen einsetzen?

3. Innenstadt

Eine multifunktionale Quartiersstruktur und qualitätvolle öffentliche Räume sind notwendige Kriterien für lebendige und hochfrequentierte Stadtzentren. Mit welchen Maßnahmen wollen Sie dem fortschreitenden Strukturwandel in den Innenstädten in Bremen und Bremerhaven begegnen?

 

4. Handlungsfähigkeit der Verwaltung

Die Verbesserung der Handlungsfähigkeit von Stadtplanungs- und Bauordnungsbehörden zahlt sich grundsätzlich aus, sie steigert die Attraktivität für private Investitionen und lockt neue Bewohner:innen ins Bundesland. Wie wollen Sie die Behördenstrukturen weiterentwickeln?

5. Konzeptvergabe/Qualitätssicherung

Auch in Zeiten hohen Handlungsdrucks hat der öffentliche Bauherr eine Vorbildfunktion inne. Qualitätvolle öffentliche Bauten sind beständig und damit nachhaltig. Wie wollen Sie qualitätssichernde Maßnahmen (Konzeptvergaben, ordentliche Planungswettbewerbe) weiter ausbauen?

6. Klimaanpassung und Klimaresilienz

Der Klimawandel beeinflusst bereits heute spürbar das Leben im Land Bremen. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um die Widerstandsfähigkeit der Städte gegen die Folgen des Klimawandels zu stärken und bestehende bzw. kommende negative Folgen abzuwenden?

7. Soziale Gerechtigkeit/klimagerechtes Leben

Ein klimagerechtes Leben muss für alle Menschen möglich werden – insbesondere unabhängig von der Vermögens- oder Einkommenssituation. Mit welchen konkreten Maßnahmen wollen Sie die Teilhabe aller Bevölkerungsschichten auf dem Weg zur Klimaneutralität absichern?

8. Wohnungsbau

Das von der Bundesregierung ausgerufene Wohnungsbauziel ist ambitioniert. Es wird über die vermeintlich einfache Lösung des seriellen Bauens hinaus einen Maßnahmenmix brauchen, um das Ziel zu erreichen. Welche Strategie verfolgen Sie für das Land Bremen, um die Ziele im Wohnungsbau zu erreichen?

9. Abriss

Abriss und Neubau waren lange Zeit der übliche Weg, mit geänderten Nutzungsanforderungen oder „in die Jahre gekommenen“ Gebäuden umzugehen. Damit geht immer auch erhebliche „graue Energie“ verloren. Wie sollen Rück- und Ersatzbauten in Zukunft zu rechtfertigen und zu begründen sein?

10. Bodenversiegelung

Die Eingrenzung der neuen Flächeninanspruchnahme auf 30 ha/Tag ist das formulierte Ziel der Bundespolitik, um die zukünftige Bodenversiegelung auf das notwendige Minimum zu begrenzen. Hier ist auch die Bauweise zu diskutieren. Wie stehen Sie zur offenen, individuellen Bauweise im Land Bremen?