Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger wird im Regelfall beauftragt, wenn ein Spezialist gebraucht wird, der fachkompetent und unabhängig einen Sachverhalt beurteilen soll. Dies ist zum Beispiel nötig bei Schadensfällen an einem Haus oder in einer Wohnung, bei der Wertermittlung von zum Verkauf stehenden Gebäuden und insbesondere bei Gerichtsverfahren.
Als weiteres Betätigungsfeld des Sachverständigen ist die Beweissicherung im Umfeld eines Bauvorhabens zu nennen, bevor das Bauvorhaben beginnt. Hierzu hat der gemeinsame Ausschuss Sachverständigenwesen von Architektenkammer Bremen und Ingenieurkammer Bremen ein Infoblatt Beweissicherung erstellt.
Dem fachkundigen Urteil eines Sachverständigen wird eine besondere Glaubwürdigkeit beigemessen, zumal sie eine umfangreiche Sachverständigenausbildung absolvieren müssen, bevor sie öffentlich bestellt und vereidigt und dann in der Sachverständigenliste geführt werden.
Es gibt eine Vielzahl von Einzelbereichen, in denen Sachverständige tätig sind. In Bremen sind öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für folgende Spezialgebiete eingetragen:
- Begutachtung der Bebaubarkeit von Grundstücken
- Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
- Flachdächer
- Garten- und Landschaftsbau
- Gehölz-Wertermittlung
- Hochbau
- Honorare für Architektenleistungen
- Schäden an Gebäuden - insbesondere Dächer
- Technisch-wirtschaftliche und gestalterische Bauleitplanung
- Vorbeugender Brandschutz
Die aktuelle Liste der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, die Mitglied der Achitektenkammer oder der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen sind, finden Sie in dem unten stehenden Download.