Empfehlungen für Stundensätze 2023
Die Vorstände der Ingenieurkammer Bremen und der Architektenkammer Bremen empfehlen den Kammermitgliedern, bei der Vereinbarung von Planungsverträgen auf Stundenbasis die Bedeutung eines tatsächlich auskömmlichen Honorars hervorzuheben.
Insbesondere in Zeiten, in denen die Verbindlichkeit der Mindestsätze der HOAI bereits nicht mehr einklagbar ist (öffentliche Auftraggeber) bzw. zukünftig nicht mehr einklagbar sein werden (private Auftraggeber) gilt es, einem ruinösen Preiswettbewerb innerhalb der Planenden Berufe von vornherein entgegenzuwirken. Planungsleistungen haben ihren Wert, es bedarf regelmäßiger Fortbildung, einer technischen Infrastruktur und auch einer hinreichend ausgestalteten Berufshaftpflichtversicherung. All dies rechtfertigt eine auskömmliche Honorierung, die Planerinnen und Planer zu Recht einfordern sollten.
Denn: Nur so können die Unabhängigkeit und Eigenverantwortlichkeit des planenden Freiberuflers in Zukunft erhalten werden, ebenso wie die kleinteilige und diversifizierte Struktur der Berufsstände. Planungsleistungen unterliegen dem Leistungswettbewerb – nicht dem Preiswettbewerb. Das ist der Grundsatz, den auch das Vergaberecht vorsieht.
Aus Sicht der Kammern stellen dafür die nachfolgend dargestellten Netto-Stundensätze ein tragfähiges und die Zukunft der Berufsstände absicherndes Mindestmaß dar.
- Inhaber*in/Abteilungsleiter*in: 153 €
- Projektleiter*in: 128 €
- Projektingenieur*in: 94 €
- Techniker*in/Zeichner*in/sonstige MA: 66 €
Normenportal Architektur
Die Architektenkammern der Länder bieten gemeinsam mit dem Beuth-Verlag ein Online-Serviceportal an, über das Kammermitglieder Zugriff auf alle Normen und Richtlinien im Baubereich haben.
Link zum Normenportal: www.normenportal-architektur.de
Vergabe von Planungsleistungen unter dem VGV-Schwellenwert
Praxisleitfaden der Bundesarchitektenkammer
Architektenleistungen sollten stets im Leistungswettbewerb vergeben werden, da sie im Vorhinein nicht eindeutig beschrieben werden können. Nur so lässt sich verhindern, dass sich ein Auftraggeber durch die Auswahl des billigsten Angebots schlechte Planung einkauft. Das gilt ganz besonders nach der Neufassung der HOAI zum 1.1.2021.
Erscheinungsdatum: Juni 2021.
Begründungshilfen für den öffentlichen Auftraggeber: Weshalb das günstigste Angebot nicht automatisch die beste Wahl ist
Vor dem Hintergrund des zunehmenden Preiswettbewerbs hat eine Arbeitsgruppe der PG Vergabe und Wettbewerb eine Argumentationshilfe erarbeitet, um es Mitarbeitenden in den Vergabestellen zu erleichtern, vorrangig auf den Leistungswettbewerb zu setzen. Erfahrungsberichte haben gezeigt, dass bei vielen hierzu grundsätzlich Bereitschaft besteht, aber (selbstverständlich) mehr Begründungsaufwand erzeugt als der Vergleich der Honorarangebote. Die Begründungshilfe Vergabe finden Sie im Downloadbereich.
Interessante Links zum Thema "Nachhaltiges Bauen"
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen, BMBau: www.bnb-nachhaltigesbauen.de
Qualitätssiegel nachhaltiger Wohnungsbau, Kriteriensteckbriefe: www.nawoh.de/downloads/kriteriensteckbriefe
Forschungsgesellschaft, Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau: www.fll.de
Neues Europäisches Bauhaus: www.europa.eu/new-european-bauhaus/index_de
The New European Bauhaus Making the Renovation Wave a Cultural Project: www.ace-cae.eu
Architects for Future: www.architects4future.de
Fördermöglichkeiten für nachhaltiges Bauen:
KfW: www.kfw.de/inlandsfoerderung
Zentrum Ressourceneffizienz des BMU: www.ressource-deutschland.de/themen/bauwesen/foerderprogramme
HOAI 2021 für Kammermitglieder
Kammermitglieder können die Textausgabe mit Begründung und Vorwort der Bremer Kammerpräsidenten kostenfrei unter info@akhb.de oder telefonisch in der Geschäftsstelle bestellen unter 0421 1626890.
Leitfaden - BIM-Implementierung
Im Rahmen der Arbeitsgruppe „BIM-Büroimplementierung“ der BAK ist unter Federführung der Architektenkammer Nordrhein-Westfahlen ein Leitfaden zum Thema Building Information Modelling (BIM) entstanden. Unter dem Titel „BIM für Architekten - Implementierung im Büro“ sollen als praxisorientierte Einstiegshilfe konkrete Hilfestellungen und Tipps für die Implementierung und die ersten Schritte bei der Einführung der BIM-Methode im Architekturbüro gegeben werden. Die Themen umfassen u.a. Strategien, Arbeitsabläufe, juristische Aspekte und Fortbildung.
Das Autorenteam besteht aus erfahrenen Mitgliedern der Arbeitsgruppe. So ist ein Leitfaden für unterschiedliche Bürogrößen mit breitem Spektrum entstanden. Dies wird darüber hinaus um externe Gastbeiträge ergänzt. Die Broschüre richtet sich an Architektinnen und Architekten aller Fachrichtungen, die bisher noch keine oder wenig BIM-Erfahrung mitbringen, nun aber eine BIM-Einführung in ihren Büros planen oder darüber nachdenken.
Richtlinie zur Barrierefreiheit öffentlicher Gebäude
Was ist bei der Umsetzung der Barrierefreiheit öffentlicher Gebäude zu beachten? Welche (gesetzlichen) Vorschriften gibt es? Wer ist zu beteiligen? Diese und andere Fragen beantwortet die vom Senat am 02.03.2021 beschlossenen "Richtlinie Barrierefreiheit öffentlicher Gebäude des Landes und der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven" (siehe Link). Sie gibt eine Handlungshilfe für alle, die sich mit An, Um- und Neubauten befassen. „Wir wollen Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen einen Zugang zu öffentlichen Gebäuden ohne Barrieren ermöglichen.
Die Richtlinie unterstützt Auftraggeberinnen und Auftraggeber sowie Architektinnen und Architekten bei der Arbeit. In der Praxis ist der Durchgang durch die detaillierte Checkliste sicher hilfreich,“ erklärt Finanzsenator Dietmar Strehl im Anschluss der Senatssitzung.
Baukosten
Kosten, Termine, Qualitäten / Quantitäten sowie Gestaltung / Koordination des Planungs- und Bauprozesses sind die Eckpfeiler jeder Planung: Die Ermittlung und Kontrolle der Baukosten sind wesentlicher Bestandteil der Architektenleistung.
Das Baukosteninformationszentrum – BKI
Die Qualität der Kostenermittlungen ist abhängig von der Qualität der Daten, die der Ermittlung der Daten zugrunde gelegt wurden. Das Baukosteninformationszentrum deutscher Architektenkammern GmbH, kurz BKI, bietet hierfür belastbare Grundlagen und Referenzwerte.
Das BKI wurde 1996 von den Architektenkammern der Bundesländer gegründet. Das BKI versteht sich als zentrale Service-Einrichtung rund um das Thema Baukosten und unterstützt Architekten und Architektinnen beim wirtschaftlichen Planen und Bauen. Ziel des BKI ist es, den am Bau Beteiligten objektive Kostendaten zur Verfügung zu stellen. Zur Hauptaufgabe des BKI gehört daher das Erfassen und Bereitstellen von Kostendaten auf Basis abgerechneter Bauprojekte.
Das Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern (BKI) ist die zentrale Service-Einrichtung für über 100.000 Architekt*innen. Die BKI-Baukostendatenbanken umfassen mehrere tausend abgerechnete Projekte zu Neubauten, Altbauten, Innenräumen und Freianlagen. Diese sind die Grundlage für das BKI-Fachinformationsprogramm im Bereich der Kostenplanung. Seit 2002 bietet das BKI auch erfolgreich Fachinformationen für das energieeffiziente Planen und Bauen.
Das BKI-Fachinformationsprogramm umfasst:
- Fachbücher
- Software
- Seminare
- Baukostenberatung
- Baukosten-Downloads
Das BKI unterstützt die Architektenschaft und alle am Bau Beteiligten beim wirtschaftlichen Planen und Bauen. Darüber hinaus bietet BKI aktuelle Fachinformationen zu den Geschäftsfeldern Energieplanung, Büromanagement, Gebäudemanagement und Projektmanagement.
Auf der Website des BKI finden Sie laufend Neuerscheinungen www.bki.de
HOAI-Button: „Planung ist wertvoll“ und „Gegen Preisdumping“ jetzt zum Download für alle
Damit wir als Berufsstand schnell und einfach kommunizieren können, dass man bei einer sorgfältigen Planung und Bauüberwachung nicht sparen sollte, haben wir einen bunten Strauß an HOAI-Buttons für Ihre Öffentlichkeitsarbeit gestaltet.
Diese kleinen grafischen „Störer“ können Sie als Paket herunterladen und die passende Form auswählen. Den HOAI-Button gibt es für beide Slogans, als Quadrat oder als Kreis zum Beispiel für Ihre Website sowie in Balkenform, die passt am besten unter Ihre E-Mail-Signatur. Außerdem haben wir uns für mehrere Farben entschieden.
Alle Dateien und Infos zu Einsatzmöglichkeiten finden Sie hier.
Bremen 3D - Der digitale Zwilling
Das Landesamt GeoInformation Bremen stellt über eine ‚pluginfreie‘ Webkartenlösung sein neues 3D-Stadtmodell jedem zur Verfügung. In Kombination mit den weiteren Kartenwerken, Luftbildern und Schrägaufnahmen ist ein hochauflösendes Abbild von rund 260.000 digitalen Gebäudemodellen entstanden, das jetzt auch von der breiten Öffentlichkeit genutzt werden kann.
Neben der Adresssuche über Straße/Hausnummer können mit Hilfe weiterer Tools zum Zeichnen, Messen und PDF-Export u.a. auch Schattenwürfe von Gebäuden zu jeder Tages- und Jahreszeit simulieren werden. Grundlage der Anwendung sind Luftbilder und Laserscandaten der ‚Befliegung‘ Bremens vom April 2019. Für den privaten Gebrauch ist die Anwendung kostenfrei.
Gründach- und Solarkataster: Online-Tool für Planende und Auftraggeber
Das neue Online-Tool der Baubehörde ist sowohl für Planende als auch für Baufrauen und Bauherren eine gute Hilfe, um das Solar-Potential einer Immobilie festzustellen.Um die Bürgerinnen und Bürger über die Potenziale und Chancen für die Solarnutzung und die Dachbegrünung zu informieren, hat die
Klimaschutzbehörde in Kooperation mit GeoInformation Bremen die Überarbeitung des Solarkatasters und die Neuerstellung eines Gründachkatasters in Auftrag gegeben. Die zwei interaktiven Anwendungen stehen ab sofort online zur Verfügung unter: https://www.solarkataster-bremen.de und https://gruendach.bremen.de/
Baulückenkataster Bremen - Der Weg zum innerstädtischen Baugrundstück
Um die individuelle Suche nach einem Baugrundstück zu erleichtern, hat das Bauressort das kommunale Baulückenkataster als interaktive Website veröffentlicht. Unter www.bauluecken.bremen.de wird das Baulückenkataster laufend aktualisiert und erweitert.
Ziel ist es, potentielle Wohnbauflächen aufzuzeigen und dadurch die Innenentwicklung Bremens zu stärken. Die Grundstücke im Baulückenkataster sind ungenutzt oder untergenutzt und eignen sich vor allem für Wohngebäude. Das Baulückenprogramm des Bauressorts unterstützt die bauliche Entwicklung dieser Grundstücke deshalb bereits seit 1990. Und das mit einigem Erfolg: Rund die Hälfte aller seither in Bremen neu gebauten Wohnungen ist allein in Baulücken entstanden.
EuGH-Urteil zur HOAI: Mindest- und Höchstsätze nicht mit EU-Recht vereinbar
Am 04. Juli 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein Urteil im Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland zur Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze der Honorar- und Gebührenordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gesprochen.
Darin kommt der EuGH zu dem Schluss, dass diese nicht mit EU-Recht vereinbar seien. Die Bundesregierung ist jetzt verpflichtet, das Urteil umzusetzen. Grundlegende aktuelle Fragen werden in einem Informationsblatt beantwortet: FAQ. Weitere Informationen finden Sie unter www.bak.de
Architekturführer: Architektur in Bremen und Bremerhaven
Das Buch bietet eine umfassende und aktuallisierte Zusammenfassung des Baugeschehens im Land Bremen. Als Herausgeberin präsentiert das Bremer Zentrum für Baukultur 300 Bauten in Bremen und Bremerhaven aus allen Epochen.
Der Architekturführer ist in der bekannten Reihe des Fachverlags DOM publishers erschienen: Prof. Dr. Eberhard Syring: Architektur in Bremen und Bremerhaven, Hrsg. vom Bremer Zentrum für Baukultur, DOM publishers, ISBN 978-3-86922-569-2, € 38,00, erhältlich beim b.zb unter bestellung@bzb-bremen.de, oder im Buchhandel.
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Seit dem 25.05.2018 ist ein EU-weites Datenschutzrecht verbindlich anzuwenden (Datenschutzgrundverordnung - kurz: DSGVO). Das bedeutet für freischaffend tätige Kammermitglieder als auch für deren Kunden (Bauherren) neue Rechte und Pflichten. Die Bundesarchitektenkammer hat die wesentlichen Bestandteile zum neuen Datenschutzrecht dargestellt und notwendige Musterformulare entwickelt. Die Muster können nicht pauschal und ungeprüft übernommen werden, stellen aber eine Grundlage für jedes Architekturbüro zur weiteren individuellen Bearbeitung dar.
Neben dem Merkblatt finden sich unter www.architektendatenschutz.de und www.DABonline.de/tag/datenschutz weitere umfangreiche Informationen zum neuen Datenschutzrecht. Bitte machen Sie sich mit den neuen Rechtsvorschriften vertraut, da Verstöße seitens der Aufsichtsbehörde (Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen) mit Bußgeldern belegt werden können. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Der Bremer Förderlotse
Der Bremer Förderlotse, ein Beratungsangebot der Bremer Aufbau-Bank, hilft Wohneigentümern, Käufern und Bauherren, die passenden Förderprogramme zu finden.
Die Initiative der BAB – Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven, welche unter dem Dach des Netzwerks BREMER MODERNISIEREN verwirklicht wird, will schnell und einfach alle Informationen zu Förderprogrammen für Neubau, Kauf und Modernisierung von Wohnraum zur Verfügung stellen. Zum Förderlotsen geht es hier.
Online-Service: Energiewende mit Architekten
Die neue Website www.energiewende-mit-architekten.de ist ein gemeinsames Serviceangebot der Bundesarchitektenkammer und Kreditanstalt für Wiederaufbau, die im Rahmen der Initiative “Besser mit Architekten“ erstellt wurde.
Sie bietet detaillierte Informationen über die Förderangebote der KfW. Außerdem erhalten Sie Auskunft über die Eintragungsvoraussetzungen zur Expertenliste für Förderprogramme des Bundes.