Berufsanerkennung
Die Architektenkammer Bremen ist die zuständige Stelle für die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse und unterstützt Sie beim Berufseinstieg.

ABSAGE! Informationsveranstaltung zur Eintragung in die Listen der Architekten oder Stadtplaner der Architektenkammer Bremen für Fachkräfte mit ausländischem Berufsabschluss“ am 04.09.2024 fällt aus!

Die Vorsitzende des Eintragungsausschusses der Architektenkammer Bremen, Frau Dr. Regina Weiß, wird Sie über die Voraussetzungen und das Eintragungs-Verfahren informieren und Ihre Fragen beantworten.  

Die Veranstaltung muss aus unvorhergesehenen terminlichen Gründen abgesagt werden und findet im Oktober 2024 statt.

Anerkennung eines im Ausland erworbenen Studienabschlusses

Wenn Sie ein Studium der Architektur an einer ausländischen Hochschule absolviert haben und in Deutschland arbeiten möchten, können Sie sich auf dem Arbeitsmarkt bewerben und Tätigkeiten eines Architekten bzw. einer Architektin (z.B. in einem Architekturbüro) ausüben. Sie dürfen aber nicht die Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Architektin" führen und sind nicht bauvorlageberechtigt.

Die Berufsbezeichnung "Architekt" bzw. "Architektin" ist in Deutschland geschützt. Sie können die Berufsbezeichnung  nur offiziell nennen und diese Bezeichnung z.B. auf Ihre Visitenkarte schreiben, wenn Sie eine Erlaubnis dazu haben. Diese Erlaubnis erhalten Sie im Rahmen des Verfahrens "Eintragung in die Architektenliste" und damit verbunden auf Mitgliedschaft in der Architektenkammer; dieses Verfahren entspricht bei den Architektinnen und Architekten der Berufsanerkennung.  Mit der Eintragung in die Architektenliste erhalten Sie auch eine "Bauvorlageberechtigung". Nur, wenn Sie bauvorlageberechtigt sind, dürfen Sie Genehmigungsplanungen für die Errichtung und Änderung von Bauwerken als verantwortlicher Planfertiger unterzeichnen.

In einem 1. Schritt können Sie die formale Gleichwertigkeit Ihres Studienabschlusses prüfen lassen. Dazu beantragen Sie die sogenannte „Zeugnisbewertung“ bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Diese prüft, ob Ihr Studium formal gleichwertig zu einem deutschen Studium der Architektur bzw. Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung ist. Die Zeugnisbewertung ist eine Bescheinigung, mit der Sie sich auch bewerben können. Sie erhöht Ihre Chancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt, weil potenzielle Arbeitgeber*innen Ihre Qualifikation damit besser einschätzen können. Diese Bescheinigung berechtigt Sie aber nicht zum Führen der deutschen Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Architektin".

In einem 2. Schritt können Sie einen Antrag auf Kammermitgliedschaft stellen. In dem sogenannten "Eintragungsverfahren" prüft der Eintragungsausschuss der Architektenkammer die inhaltliche Gleichwertigkeit Ihres Studiengangs zu einem deutschen Studiengang der Architektur. Zusätzlich müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein, unter anderem der Nachweis von mindestens zwei Jahren Berufspraxis in Vollzeit innerhalb der letzten acht Jahre (vgl. § 3 BremArchG).

Übersicht über die einzureichenden Unterlagen für die Eintragung in die Architektenliste (Kammermitgliedschaft):

  • Unterzeichneter und datierter Antrag auf Kammermitgliedschaft (s. oben)
  • Diplom-Zeugnis und Diplom-Urkunde als beglaubigte Kopie und in deutscher Übersetzung (von einem in der Bundesrepublik Deutschland vereidigten Übersetzer)
  • Zeugnisbewertung der ZAB (s. oben)
  • Nachweis der praktischen Tätigkeit (Projektliste); vgl. Satzung Berufspraxis nach § 3 Absatz 1 Ziffer 2 BremArchG (hier im Downloadbereich)
  • Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate, in der einfachen Ausfertigung)
  • bei freiberuflicher Tätigkeit Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung
  • Nachweis der Überweisung der Eintragungsprüfgebühr (zur Zeit € 250,00, aktuell hier)

Wenn Sie durch den Beschluss des Eintragungsausschusses der Architektenkammer eingetragen wurden, erhalten Sie eine Listennummer, die Sie in den Bauanträgen angeben müssen.

Hinweis: Diese Ausführungen beziehen sich auf sämtliche Abschlüsse in den Bereichen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung.

Finanzielle Unterstützung für die Zeugnisbewertung, Übersetzung und Berufsanerkennung bietet der "Anerkennungszuschuss" für berechtigte Personen bis max. 600 €.

Wir beraten Sie gerne. Bitte vereinbaren Sie immer einen Termin: Tel 0421 1626894.

Geflüchtete mit fehlenden oder unvollständigen Bildungsnachweisen: Durchführung der zweiten EQPR-Interviewwoche in der ZAB (23.- 27. September 2024)

Geflüchtete Personen mit fehlenden oder unvollständigen Dokumenten können in einigen Fällen eine Bewertung ihrer Qualifikationen von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) durchführen lassen. Diese Bewertung ersetzt kein Anerkennungsverfahren, kann aber trotzdem hilfreich für eine Bewerbung sein.

Mehr erfahren Sie hier:
EQPR-Einladung_Anleitung_Registrierung.pdf und Aufenthaltsstatus.pdf

 

Qualifizierung und Beratung beim Berufseinstieg

Informieren Sie sich auch über das IQ Projekt "Qualifizierung in der Arbeitswelt für Ingenieur*innen und Architekt*innen", das Sie beim Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt mit Seminaren und Beratungen unterstützt.

Zum Interview mit einem iranischen Architekten

Informationen für Personen aus der Ukraine der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration: https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/staatsministerin/krieg-in-der-ukraine

Beratung für Personen, die noch im Ausland leben: ZSBA

Ansprechpartner

Ansprechpartner/in

Steffanie Schügl, Dipl.-Ing. agr., Dipl.-Päd.
Berufsanerkennung ausländischer Abschlüsse, IQ-Projekt
Telefon
0421 162689-4
E-Mail
anerkennung@akhb.de