Welche Fortbildungsveranstaltungen anderer Anbieter werden im Rahmen der Fortbildungssatzung der Architektenkammer Bremen anerkannt?
1. Fortbildungsveranstaltungen öffentlicher und gemeinnütziger Bildungsträger (Verbände, Vereine, Hochschulen, Stiftungen) werden pauschal ohne Antragsverfahren anerkannt, soweit die Inhalte dem Themenkatalog der Anlage 1 der Fortbildungssatzung entsprechen. Pauschal anerkannt sind auch die Fortbildungsveranstaltungen aller Architektenkammern und Ingenieurkammern in Deutschland.
Eine Liste der pauschal anerkannten Bildungsträger finden Sie im Download-Bereich. Es handelt sich um eine Auswahl der am meisten besuchten Bildungsträger ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
2. Private Anbieter von Fortbildungsveranstaltungen wie z.B. Produkthersteller bieten ebenfalls eine Vielzahl von Fortbildungsveranstaltungen an. Um Fortbildungspunkte für diese Veranstaltungen sammeln zu können, achten Sie bitte bereits vor der Buchung darauf, ob die jeweilige Veranstaltung durch die Architektenkammer Bremen oder durch einen andere Architektenkammer oder Ingenieurkammer bereits anerkannt worden ist. Nur dann kann diese Veranstaltung gemäß Fortbildungssatzung bewertet werden.
Wie reichen Sie die Nachweise für Seminarer anderer Anbieter ein?
Bitte lassen Sie sich für die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung anderer Anbieter immer im Nachgang eine Teilnahmebescheinigung mit Ablaufplan der Veranstaltung aushändigen und halten Sie diese in Ihren Unterlagen für den Fall einer eventuellen Überprüfung durch die Architektenkammer bereit.
Die Veranstaltungen der Architektenkammer und der Ingenieurkammer Bremen werden automatisch registriert. Hier sind keine weiteren Nachweise notwendig.
Sie sind nicht sicher, ob eine Veranstaltung anerkannt werden kann? Bitte richten Sie gern Ihre Rückfragen an Kristin Kerstein, 0421 1626895, kk@akhb.de
Die aktuelle Liste der anerkannten Veranstaltungen privater Anbieter finden Sie im Download-Bereich.
Sie sind privater Anbieter einer Fortbildungsveranstaltung? Hier geht es zur Antragstellung.
Als privater Anbieter einer Fortbildungsveranstaltung können Sie einen Antrag auf Anerkennung stellen. Ihre Veranstaltung wird nach den Vorgaben der Fortbildungssatzung bewertet und mit der entsprechenden Anzahl von Fortbildungspunkten anerkannt. Mitglieder der Architektenkammer Bremen erhalten von Ihnen eine Teilnahmebescheinigung, aus der die Registrierungsnummer und nach Möglichkeit auch die Dauer und der Ablauf der Veranstaltung hervorgehen.
Die Anerkennung ist gebührenpflichtig. Anerkennungen gelten jeweils für ein laufendes Kalenderjahr inklusive aller Wiederholungen im Laufe des Jahres.
Bitte übersenden Sie zusammen mit Ihrem Antrag Informationen zu Thema, Zielsetzung, Referenten, Ablauf und Dauer der Veranstaltung an Kristin Kerstein, kk@akhb.de .