Meldung: Glocke
Preisgleitklauseln gelten bis 31.12.2022

Bundeserlass zum Umgang mit Lieferengpässen und Preissteigerungen verlängert

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) haben erstmals am 25. März 2022 auf die Lieferengpässe und Preissteigerungen wichtiger Baumaterialien als Folge des Ukraine-Kriegs reagiert. Sie haben Praxishinweise für kommende und laufende Bundesbaumaßnahmen herausgegeben, mit denen Preisgleitklauseln für Bauaufgaben des Bundes möglich wurden.

Die Erlasse galten zunächst befristet bis zum 30. Juni 2022. Am 22. Juni 2022 haben BMWSB und BMDV ihre Erlasse angepasst und bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.

Unmittelbar verbindlich ist der Erlass des BMWSB nur für das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung sowie die Länderbauverwaltungen, soweit sie in Organleihe Bauaufgaben des Bundes wahrnehmen.  Es bleibt den Länderbauverwaltung und Kommunen vorbehalten, ob sie dessen Anwendung in eigenen Angelegenheiten empfehlen.

Pressemitteilung vom 24. Juni 2022 des BMWSB und des BMDV
Die wesentlichen Neuregelungen sind laut Pressemitteilung des BMWSB unter www.bak.de zusammengefasst.

 

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