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8. Russland-Sanktionspaket

8. Russland-Sanktionspaket betrifft auch Ingenieurdienstleistungen

Nach der völkerrechtswidrigen Annexion von vier Teilgebieten der Ukraine und der Teilmobilisierung der russischen Armee verschärft die Europäische Union das Tempo bei wirtschaftlichen und politischen Sanktionen gegen die Führung in Moskau. In Brüssel wurden am 05.10.2022 die rechtlichen Grundlagen für das mittlerweile achte Sanktionspaket von den Ständigen Vertretern der 27 Mitgliedsstaaten geschaffen.

Das neue Sanktionspaket beinhaltet auch Maßnahmen, die Ingenieurleistungen in Russland betreffen. So untersagt es unter anderem EU-niedergelassenen Unternehmen, Planungs- und Beratungsleistungen in Russland anzubieten.

 

 

Es ist verboten, unmittelbar oder mittelbar Dienstleistungen in den Bereichen Architektur und Ingenieurwesen für die Regierung Russlands oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen  zu erbringen. Ausgenommen sind Dienstleistungen für Privatpersonen. Ferner sieht Artikel 5n der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren weitere Ausnahmetatbestände vor.

Die Verordnung wurde am 06.10.2022 im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet und trat am nächsten Tag in Kraft.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der Bundesingenieurkammer.