Meldung: Glocke
Neuer PV-Erlass

Neuer PV-Erlass: Nullabstand für Aufdach-PV wird möglich

Im Vorgriff auf die nächste Novelle der Bremischen Landesbauordnung hat die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau entschieden, die Vorschrift des § 32 Absatz 5 BremLBO bezüglich der Mindestabstände für Photovoltaikanlagen zu Brandwänden ab sofort innerhalb der Fassung des PV-Erlasses vom 10.05.2023 (siehe anbei) um einen im Optimalfall möglichen Nullabstand zu erweitern.

 

 

 

Demnach sind für Solaranlagen auf Dachflächen in Abhängigkeit von der konkreten baulichen Ausgestaltung nunmehr folgende Abstände zu Brandwänden und Wänden anstelle von Brandwänden zulässig:

a)         Nullabstand (neu!)

b)         0,50 Meter (zulässig seit der BremLBO-2022)

c)         1,25 Meter

Der Erlass ist auch auf der Ressorthomepage von der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbauunter unter Aktuelles / Bremische Landesbauordnung eingestellt:www.bauumwelt.bremen.de/wohnungsbau/planen-bauen/rechtsgrundlagen-3559

 

 

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Ansprechpartner

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Sven Kühn
Referat 40 – Klimaschutz & Energiepolitik
sven.kuehn@umwelt.bremen.de